Bei unserer Mitgliederversammlung am 24.07.2024 haben unsere Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:

Antisemitismus geht uns alle an – 
Die Universität als sichere Umgebung für jüdisches Leben 

Die Mitgliederversammlung der LHG hat beschlossen:

Die Liberale Hochschulgruppe Halle betrachtet das Erstarken antisemitischer Vorurteile und Äußerungen mit großer Sorge. Antisemitismus hat viele Gesichter und kommt aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Auch Universität und Studierendenschaft sind dieser Bedrohung gegenüber nicht so resilient, wie man es im 21. Jahrhundert erwarten würde. Aus historischer Verantwortung Deutschlands für die Ermordung, Entrechtung und Folterung von Millionen Juden ergeben sich für uns harte Forderungen, um dem Aufkeimen neuer antisemitischer Strömungen entgegenzutreten.

Für uns als Hochschulgruppe ergeben sich folgende Forderungen an die Universitätsleitung:

  • Organisationen und Referenten, die mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen sind, erhalten keinen Zutritt zu den Räumen und Veranstaltungen der MLU.
  • Hochschulgruppen, die mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen sind, werden von der Raumvergabe an der Universität ausgeschlossen.
  • Versammlungen und Besetzungen auf dem Universitätsgelände, in denen das Existenzrecht Israels geleugnet wird, werden verboten und mit allen Mitteln unterbunden. Hierfür ist auch das Hausrecht zu gebrauchen. Mit Antisemiten wird nicht verhandelt.
  • Die Hochschulprofessoren und Angestellten der Universität werden im Erkennen antisemitischer Symbole geschult.
  • Die Universität beurteilt Antisemitismus anhand der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
  • Das Zeigen oder Verbreiten antisemitischer Äußerungen oder antisemitischer Handlungen soll zur Exmatrikulation des betreffenden Studierenden bzw. zur Entlassung des Angestellten berechtigen.
  • Über bekanntgewordene antisemitische Vorfälle ist im Senat und im betreffenden Fakultätsrat Bericht zu erstatten.

Für die studentischen Gremien ergeben sich folgende Forderungen:

  • Der Studierendenrat und die Fachschaftsräte dürfen keine Kooperationen mit antisemitischen Organisationen eingehen oder ihnen Förderungen gewähren. Sofern Fachschaften hiergegen verstoßen, haben sie sich selbst aufzulösen oder es wird ihnen für ein Jahr die Förderung zu entzogen. Sofern der Studierendenrat hiergegen verstößt, hat er sich selbst aufzulösen.