Sehr geehrte Frau Ministerin Weidinger,

am 30.08.2022 hat das Land Hessen einen Beschlussvorschlag für die anstehende Justizministerkonferenz im Herbst 2022 vorgelegt, der eine bundesweite Einführung des integrierten „Bachelor of Laws“ (LL.B.) im Rahmen des Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften anregt.

Ein integrierter „Bachelor of Laws“ soll nach der Absolvierung bestimmter Prüfungsleistungen verliehen werden, ohne dass dazu eine zusätzliche Immatrikulation notwendig ist. Die Liberale Hochschulgruppe Halle (Saale) begrüßt den hessischen Vorschlag ausdrücklich. Die Möglichkeit zum Erwerb eines zusätzlichen Abschlusses während des Jurastudiums würde sowohl für die Studierenden als auch den Hochschulstandort Halle (Saale) eine Vielzahl an Vorteilen mit sich bringen.

Laut einer bundesweiten Absolventenbefragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fakultäten e.V. aus dem Jahr 2020 schätzen mehr als die Hälfte der Befragten den Prüfungsdruck im Jurastudium als sehr hoch ein. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Absolventen im Falle des endgültigen Nichtbestehens des Staatsexamens nach vielen Jahren des Studiums ohne Abschluss dastehen. Leistungen aus dem Studium werden im Staatsexamen nicht berücksichtigt, das Bestehen hängt von den Ergebnissen weniger Klausuren ab, die in kurzer Zeit geschrieben werden müssen. Ein integrierter „Bachelor of Laws“ würde das Risiko deutlich verringern und damit den Druck auf die Studierenden reduzieren. Vier Fünftel der befragten Absolventen halten den zusätzlichen Abschluss dazu für geeignet.

Darüber hinaus wäre der „Bachelor of Laws“ ein Zeichen der Wertschätzung für die bereits erbrachten Leistungen der Studierenden. Ein erster Abschluss nach drei Jahren ist in fast allen Studiengängen üblich.

Andere Bundesländer haben bereits vorgelegt: In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist die Prüfung bzw. Einführung des „Bachelor of Laws“ bereits Teil des Koalitionsvertrages. Anfang August hat das Rektorat der Universität Leipzig in einer Grundsatzentscheidung festgelegt, dass der integrierte „Bachelor of Laws“ ab dem Wintersemester 2023/24 Teil des dortigen Jurastudiums sein soll. Dies verschafft der juristischen Fakultät in Leipzig einen massiven Standortvorteil gegenüber derjenigen in Halle. Sachsen-Anhalt muss nun nachlegen, um die Konkurrenzfähigkeit der Martin-Luther-Universität sicherzustellen.

Die Liberale Hochschulgruppe Halle (Saale) fordert Sie daher auf, sich bei der Justizministerkonferenz 2022 für den Beschlussvorschlag aus Hessen einzusetzen und darüber hinaus die Einführung des „Bachelor of Laws“ in Sachsen-Anhalt voranzutreiben. In Zeiten des Fachkräftemangels in der Justiz ist ein zeitgemäßes Jurastudium ohne unnötigen psychischen Druck dringend geboten. Stellen Sie sich an die Seite der Studierenden und werden Sie Wegbereiterin!

Mit freundlichen Grüßen,

Zoe Reitt

Vorsitzende